RYUKYU BUJUTSU VERBAND
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RYUKYU BUJUTSU VERBAND
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Die Tonfa und die Sai fallen unter das Waffengesetzt. Damit ist das Führen verboten. Nach dem Waffenrecht führt jemand eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Für beide Waffen gibt es die Ausnahmeregelung, dass sie zur sportlichen Ausübung und zu Vorführungen geführt werden dürfen. Ob auch die Kama, Bo und Hanbo als Waffen in diesem Sinne einzustufen sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Juristen können darüber sicher trefflich streiten. Um allen Missverständissen vorzubeugen, sollten die Waffen des Kobudo nur in verschlossenen Behältern (Taschen) transportiert werden, so dass sie dem direkten Zugriff entzogen sind (Die Sai offen im Gürtel zu tragen, ist sicherlich keine gute Idee).